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Soziale Gliederung
Innerhalb der städtischen Gesellschaft hing das ansehen mehr von der finanziellen Stellung denn vom Familienstamm ab. Dennoch ließ sich Volk ( damals: Volg) in Kategorien einteilen:

Arme, gemeines Volk ( Povel), Freie, Unfreie, Bürger und Reiche.

In Hamburg setzte sich die Gesellschaf des 15. Jahrhunderts zu 40% aus Mitgliedern der Unterschicht, 30- 40% der Mittelschicht und nur zu 10- 20% aus Mitgliedern der  Oberschicht zusammen. Generell zeichneten sich Städte mit Pflicht zur direkten Steuerabgabe ( Schoß genannt) dadurch aus, dass die Unterschicht nur schwach vertreten war.
Der soziale Unterschied begleitete die Einwohner noch bis in den Tod:Reiche wurden in Gruften bestattet, der Povel auf Friedhöfen und die Armen in sogenannten Bauernkuhlen, riesigen Sammelgräbern.
Auch die „Schmuck- und Kleiderordnung“ gab Vorschriften, wie Frauen ( selten auch Männer) sich zu kleiden hatten. Diese Privilegien hingen von der Steuerzahlungshöhe und damit dem Wohlstand des Mannes ab. Alle Versuche der Räte, diese gesellschaftlich erzwungene Prahlerei mit dem Reichtum gesetzlich zu unterbinden, blieben weitgehend fruchtlos.
Arme trugen weiterhin schlichte,  gerade, der Tunika ähnliche Schnitte und Reiche Stoffe in verschwenderischer Fülle.

Anmerkung: So durfte beispielsweise nach der Hamburger Kleiderordnung von 1583 Kleidungsstücke nur 12 Falten pro „BrabanterKunrat von Ammenhausen, Das Schachzabelbuch, Ende 14. Jh. Elle“ ( = 69,44 cm) haben.

Die Mitglieder der Oberschicht (Kaufmänner, Rentiers aus Ministerialienfamilien), die ihr Vermögen meist durch Handel erwirtschaftet hatten, waren zum standesgemäßen Auftreten gezwungen.

Die Mittelschicht (ärmere Kaufleute, Krämer, Handwerker) kannten derartige Repräsentationszwänge nicht. Doch auch sie waren unterschiedlich reich. Besonders viel Geld nahmen Goldschmiede, Schmuckhersteller und Fleischer ein. Auch Brauer waren einst sehr angesehen, die in Hamburg auftretenden Brauknechte jedoch nicht. Schneider und danach noch Leinenweber bildeten die ärmsten Handwerkssparten, die innerhalb der Stadtmauern angesiedelt waren.
Die zur Unterschicht gehörenden Mägde erhielten zwar Lohn, Speise, Kleidung und Wohnung von ihrer Herrschaft, waren aber extrem absturzgefährdet, sobald sie ihre Herrschaft verließen. Gesellen, Tagelöhner und Hilfsarbeiter bekamen mehr Lohn als Mägde. Doch seit dem die Zünfte im 14. Jahrhundert die Meisterzahlen beschränkt hatten und die Aufnahmegebühren zur Meisterprüfung erhöht wurden, hatten auch die Gesellen Probleme: Selbstständigkeit war nur als Meister erlaubt. So hatten Meistersöhne oder Gesellen, die ihres verstorbenen Meisters Witwe heirateten, geringere Kosten aufzubringen, um Meister zu werden. Voraussetzung zur Heirat war jedoch ein Vollstelle auf dem Land oder eine bürgerliche Stelle in der Stadt.

Wenn ein Unfreier (Hintersasse genannt) in die Stadt gezogen war, durfte dieser zwar nicht den Bürgereid schwören, aber als „Eingesessener“ ohne volles Bürgerrecht in der Stadt leben. Freie Einwohner ohne Bürgerrecht wurden „Beisassen“ genannt. Erst im 14. Jahrhundert konnte durch den „Beisasseneid“ verhindert werden, das diese vor ein externes ( also außerhalb der Stadt liegendes) Gericht geholt wurden.

Heinrich Aldegrever, Pauperitas, 1549Wenn ein ehemaliger Unfreier, der sich schon den Status eines Bürgers erarbeitet hatte, von seinem ehemaligen Herren beansprucht wurde, kam es oft zum Rechtsstreit, der nicht selten damit endete, dass die Stadt dem Herren eine Entschädigung zu zahlen hatte.

(Anmerkung: Man konnte sich als zugezogener das Bürgerrecht erkaufen, musste jedoch ein eigenes Haus sowie Grundbesitz in der Stadt nachweisen, eventuell beruflich selbständig sein und in der Lage sein, Steuern zu zahlen). Familienmitglieder eines Handwerksmeisters sowie dessen Gesellen, Mägde und Knechte waren keine Bürger. Aber auch als „Einwohner“ genoß man den Schutz der Stadt (z.B. den Freikauf Kriegsgefangener durch die Stadt) und unterstand dem gültigen Stadtrecht.

Kunrat von Ammenhausen, Das Schachzabelbuch, Ende 14. Jh.

Heinrich Aldegrever, Pauperitas, 1549
 

  
 
 

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